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Ratgeber · Gutschein und Jobcenter

Zuschuss für den Betrieb? So wird er dein Plus.

Manche Betriebe können Geld bekommen, wenn sie dich einstellen. Das heißt Eingliederungszuschuss. Er kann dir eine Tür öffnen. Aber nur, wenn der Betrieb ihn rechtzeitig beantragt. Und wenn du ihn klug erwähnst. Hier steht, wie das geht.

Alexander Motoc · Coach aus Bochum
Stand 11/2026 · 8 Min. Lesezeit

Trifft das auf dich zu?

Dann frag dein Jobcenter nach einem Zuschuss. Deine Frage zum Kopieren steht weiter unten.

Was ist der Eingliederungs­zuschuss?

Der Eingliederungszuschuss ist Geld für den Betrieb, der dich einstellt. Er bekommt für eine begrenzte Zeit einen Teil deines Lohns erstattet. So steht es in § 88 SGB III. Über § 16 Abs. 1 SGB II gibt es ihn auch beim Jobcenter.

Die Idee dahinter: Manche brauchen am Anfang länger, bis sie alles können. Der Zuschuss gleicht das für den Betrieb aus. Gründe dafür können laut Bundesagentur zum Beispiel sein:

  • du warst lange oder oft arbeitslos,
  • du hattest eine lange Pause wegen der Familie,
  • dir fehlen Berufserfahrung oder ein Berufsabschluss,
  • dein Deutsch reicht für die Stelle noch nicht ganz,
  • du hast gesundheitliche Einschränkungen.

Eine ganz normale Einarbeitung bezahlt das Amt nicht. Auch das Alter allein ist kein Grund. Der Betrieb muss zeigen, dass du länger brauchst als üblich.

Bei einer Behinderung kann der Zuschuss höher sein und länger laufen. Ob du dem Betrieb davon erzählst, entscheidest du.

Wer beantragt – und wann?

Den Antrag stellt der Betrieb, nicht du. So läuft es meistens:

  1. Der Betrieb will dich. Ihr seid euch einig. Unterschrieben ist aber noch nichts.
  2. Der Betrieb fragt nach. Beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder bei deinem Jobcenter. Beim Eingliederungszuschuss zählt schon ein Anruf als Antrag.
  3. Antrag vor dem Vertrag. Der Antrag muss da sein, bevor ihr den Arbeitsvertrag unterschreibt. Bei § 16e und § 16i SGB II muss das Jobcenter sogar vorher sein Okay geben.
  4. Vertrag und Entscheidung. Der Betrieb reicht den Vertrag nach. Dann steht fest, ob es Geld gibt, wie viel und wie lange.

Zu spät ist zu spät. Ist der Vertrag schon unterschrieben, gibt es in der Regel kein Geld mehr. Denn dann hätte der Betrieb dich ja auch ohne Zuschuss genommen. Darum gilt: erst fragen, dann unterschreiben.

Wer entscheidet? Bekommst du Grundsicherungsgeld, entscheidet in der Regel dein Jobcenter. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit zuständig. Das gilt auch, wenn du zusätzlich Grundsicherungsgeld bekommst. § 16e und § 16i gibt es nur beim Jobcenter.

Ein Recht auf den Zuschuss gibt es nicht. Ob er kommt, hängt von dir, von der Stelle und vom Geld im Topf ab. Hat der Betrieb noch keinen Kontakt? Die kostenlose Nummer des Arbeitgeber-Service ist 0800 4 555520.

Wie viel und wie lange?

Neben dem Eingliederungszuschuss gibt es beim Jobcenter zwei weitere Zuschüsse zum Lohn. Sie stehen in § 16e SGB II und § 16i SGB II. Sie sind für Menschen, die schon sehr lange Geld vom Jobcenter bekommen.

Lohnzuschüsse für Betriebe · Stand 11/2026
PunktEingliederungs­zuschuss§ 16e SGB II§ 16i SGB II
Für wen?Du brauchst länger zum Einarbeiten als üblich.Du hast in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Geld vom Jobcenter bekommen und kaum gearbeitet.Du bist mindestens 25. Du hast mindestens 6 der letzten 7 Jahre Geld vom Jobcenter bekommen und kaum gearbeitet. Mit minderjährigem Kind oder Schwerbehinderung reichen die letzten 5 Jahre.
Wie viel?Bis 50 % vom Lohn. Bei Behinderung bis 70 %.75 % vom Lohn im ersten Jahr, 50 % im zweiten.100 % in den ersten 2 Jahren, dann 90, 80 und 70 %. Grundlage ist der Mindestlohn oder der Tariflohn.
Wie lange?Bis 12 Monate. Ab 55 Jahren bis 36 Monate, wenn die Förderung bis Ende 2028 beginnt. Bei Behinderung bis 24 Monate, in besonderen Fällen länger.2 Jahre. Der Vertrag muss für mindestens 2 Jahre geschlossen sein.Bis 5 Jahre.
Was noch?Danach soll der Betrieb dich noch einmal so lange behalten, höchstens 12 Monate.Ein Coaching begleitet dich im Job. Seit Juli 2026 mit Arbeitslosen­versicherung.Ein Coaching begleitet dich im Job. Ohne Arbeitslosen­versicherung.
AntragDer Betrieb, vor dem Arbeitsvertrag.Der Betrieb, vor dem Arbeitsvertrag. Unterschreiben erst nach dem Okay vom Jobcenter.Der Betrieb, vor dem Arbeitsvertrag. Unterschreiben erst nach dem Okay vom Jobcenter.

Welcher Zuschuss passt, entscheidet dein Jobcenter. Der Eingliederungszuschuss geht vor. Neu seit Juli 2026: Bei § 16e zählt, wie lange du Geld vom Jobcenter bekommst. Nicht mehr, wie lange du arbeitslos warst.

Was der Zuschuss dir bringt

  • Eine Chance. Der Betrieb trägt weniger Risiko. Das kann helfen, wenn du nicht alles mitbringst.
  • Zeit zum Lernen. Der Zuschuss ist für eine längere Einarbeitung gedacht. Der Betrieb weiß: Am Anfang brauchst du mehr Zeit.
  • Ein normaler Job. Du hast einen normalen Arbeitsvertrag mit Sozialversicherung. Deinen Lohn zahlt der Betrieb.

Ehrlich gesagt: Der Zuschuss ersetzt keine gute Bewerbung. Er hilft vor allem, wenn der Betrieb dich will und nur noch zögert.

Wann du den Zuschuss erwähnst

Der Zuschuss ist ein Plus. Dein Hauptargument bist du.

Warum? Betriebe, die Langzeitarbeitslose bisher nicht nehmen, haben vor allem eine Sorge: Kann die Person das, und will sie wirklich? Das zeigt eine Befragung des Forschungsinstituts der Bundesagentur aus dem Jahr 2021. Mit einem Zuschuss würde es nur etwa jeder Vierte dieser Betriebe versuchen. Mit einer persönlichen Empfehlung mehr als jeder Zweite.

Dazu kommt: Der Zuschuss ist für Menschen gedacht, die am Anfang weniger schaffen. Wer mit ihm anfängt, lenkt den Blick auf das, was fehlt. Ein alter Versuch aus den USA deutet genau darauf hin.

  • Im Anschreiben: lieber weglassen. Dort zählt, warum du passt. Wenn überhaupt, dann nur als letzter Satz. Und nur, wenn dein Jobcenter gesagt hat: Das kann klappen.
  • Im Gespräch: am Ende. Zum Beispiel, wenn der Betrieb fragt, ob du noch Fragen hast. Oder wenn er zögert, weil dir Erfahrung fehlt.
  • Nie als Rabatt. Sag nicht: „Ich koste Sie fast nichts.“ Und versprich keine Summe. Ob und wie viel, entscheiden Jobcenter oder Agentur.

So kannst du es sagen: „Übrigens: Für meine Einstellung ist vielleicht ein Zuschuss möglich. Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Wichtig ist nur: Der Antrag muss vor dem Arbeitsvertrag gestellt werden.“ Im Anschreiben reicht als letzte Zeile: „P.S.: Für meine Einstellung kann ein Zuschuss möglich sein.“

Wie du im Gespräch auf die Frage nach der Lücke antwortest, steht im Ratgeber „Warum so lange arbeitslos?“.

Aus meiner Praxis

Im Coaching übe ich mit dir zuerst, wie du von dir überzeugst. Den Zuschuss heben wir uns für den Schluss auf, als kurzen Zusatz. Dann bleibt beim Betrieb hängen: Diese Person will die Arbeit. Und nicht: Diese Person ist günstig.

Vorher im Jobcenter fragen

Bevor du den Zuschuss erwähnst, frag deine Ansprechperson im Jobcenter. Sie kann einschätzen, ob ein Zuschuss für dich infrage kommt. Und welcher: Eingliederungszuschuss, § 16e oder § 16i. Bekommst du Arbeitslosengeld, frag bei der Agentur für Arbeit.

Kreuz an, was bei dir stimmt. Dann steht unten deine Frage. Schick sie ins Online-Postfach oder lies sie im nächsten Termin vor.

Wie du dich auf den Termin vorbereitest, steht im Ratgeber Einladung vom Jobcenter.

Checkliste: Bevor du unterschreibst

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Häufige Fragen

Bekomme ich weniger Lohn, wenn der Betrieb einen Zuschuss bekommt?

Nein. Du bekommst, was in deinem Vertrag steht. Der Zuschuss geht an den Betrieb.

Kann ich den Zuschuss selbst beantragen?

Nein, das macht der Betrieb. Du kannst aber vorher im Jobcenter fragen. Und dem Betrieb sagen, an wen er sich wenden kann.

Ich habe den Vertrag schon unterschrieben. Ist es zu spät?

Meistens ja. Ausnahmen gibt es nur im Einzelfall. Der Betrieb kann trotzdem sofort fragen, auf jeden Fall vor deinem ersten Arbeitstag. Versprechen kann das niemand.

Muss ich etwas zurückzahlen, wenn der Job endet?

Nein. Zurückzahlen muss höchstens der Betrieb, und nur einen Teil. Zum Beispiel, wenn er dich ohne guten Grund zu früh entlässt. Kündigst du selbst, muss er in der Regel nichts zurückzahlen.

Gibt es auch Hilfe für mich selbst?

Das kann sein. Das Jobcenter kann zum Beispiel Fahrtkosten bis zum ersten Lohn übernehmen. Oder Arbeitskleidung, wenn der Betrieb sie nicht stellen muss. Manchmal gibt es auch ein Einstiegsgeld nach § 16b SGB II. Beantrage alles, bevor Kosten entstehen oder du anfängst. Mehr dazu: Bewerbungskosten.

Bewerbung mit Rückenwind? Schreib mir.

Ich sage dir, wie du nach einem Bewerbungscoaching mit Gutschein fragst. Darin üben wir dein Anschreiben und das Gespräch. Kostenlos und unverbindlich.

Oder ruf an: 0178 5258188. Ich melde mich meist innerhalb von 24 Stunden.

RückrufAlexander Motoc · Bewerbungscoaching
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