Was ist ein Vermittlungsvorschlag?
Ein Vermittlungsvorschlag ist eine Stelle, die dir das Jobcenter schickt. Per Brief oder ins Online-Postfach. Darin steht, bei welchem Betrieb du dich bewerben sollst. Oft liegt ein Antwortbogen dabei. Darauf trägst du später ein, wie es gelaufen ist.
Schau dir den Brief genau an. Wichtig sind drei Dinge:
- Die Stelle. Was für eine Arbeit, wo, wie viele Stunden?
- Wie du dich bewerben sollst. Per E-Mail, über ein Portal, per Telefon oder persönlich?
- Die Rechtsfolgenbelehrung. Das ist ein Abschnitt, meist am Ende. Darin steht, was passiert, wenn du dich nicht bewirbst.
Musst du dich bewerben?
Kurz gesagt: Ist die Stelle zumutbar, bewirb dich. Zumutbar heißt: Das Jobcenter darf es von dir erwarten. Wichtig ist, ob im Brief eine Rechtsfolgenbelehrung steht.
Mit Rechtsfolgenbelehrung ist der Vorschlag eine schriftliche Verpflichtung, also ein Bescheid. Bewirbst du dich ohne wichtigen Grund nicht, kann das Jobcenter dein Grundsicherungsgeld kürzen. Das sind 30 % vom Regelsatz, drei Monate lang. Miete und Heizung werden nicht gekürzt.
So einen Vorschlag mit Belehrung bekommst du meist erst, wenn vorher etwas nicht geklappt hat. Zum Beispiel ein Schritt aus deinem Plan oder ein Termin. Mehr dazu im Ratgeber Kooperationsplan.
Ohne Rechtsfolgenbelehrung wird in der Regel nicht gekürzt. Ausnahme: Du kennst die Folgen schon. Zum Beispiel, weil du deswegen vor Kurzem schon eine Kürzung hattest. Bewirb dich trotzdem. Bewerben gehört zu deinen Pflichten beim Jobcenter. Bewirbst du dich ohne wichtigen Grund nicht, kann das Jobcenter dich beim nächsten Mal schriftlich verpflichten.
Sich nur zum Schein bewerben reicht nicht. Wer durch sein Verhalten verhindert, dass es klappt, riskiert auch eine Kürzung.
Noch strenger bei einem festen Angebot. Ein Vermittlungsvorschlag allein ist noch kein festes Angebot. Anders ist es so: Ein Arbeitgeber bietet dir eine zumutbare Stelle fest an. Du könntest sofort anfangen, zum Beispiel den Vertrag gleich unterschreiben. Du lehnst trotzdem bewusst ab? Dann kann der ganze Regelsatz wegfallen, höchstens zwei Monate lang. Miete und Heizung werden weiter gezahlt. Das geht nur nach schriftlicher Belehrung. Mehr dazu im Ratgeber Neue Grundsicherung.
Wenn die Stelle nicht passt
Fast jede Arbeit gilt als zumutbar. Auch wenn sie schlechter bezahlt ist als früher. Auch wenn sie weiter weg liegt oder nicht zu deiner Ausbildung passt. Auch Zeitarbeit ist in der Regel zumutbar, selbst wenn du das noch nie gemacht hast.
Es gibt aber Gründe, warum eine Stelle nicht passt. Zum Beispiel:
- Du schaffst die Arbeit körperlich oder gesundheitlich nicht. Sag dem Jobcenter, was du nicht kannst. Hast du einen Nachweis vom Arzt, schick ihn mit. Das Jobcenter kann auch seinen Ärztlichen Dienst fragen.
- Dir fehlt etwas, das die Stelle verlangt. Zum Beispiel ein Führerschein, ein Staplerschein oder eine bestimmte Ausbildung.
- Der Lohn ist viel zu niedrig. Etwas weniger als üblich ist kein Grund. Verstößt der Lohn aber gegen ein Gesetz oder liegt er weit unter dem Üblichen, ist die Stelle nicht zumutbar.
- Der Weg ist zu lang. Als Richtwert gelten für Hin- und Rückweg zusammen bis zu 2,5 Stunden am Tag. Arbeitest du höchstens 6 Stunden am Tag, sind es bis zu 2 Stunden. In manchen Gegenden sind längere Wege üblich.
- Die Arbeitszeit passt nicht zur Betreuung deines Kindes oder zur Pflege eines Angehörigen. Und eine andere Betreuung ist nicht möglich. Sobald dein Kind 14 Monate alt ist und gut betreut wird, ist Arbeit in der Regel zumutbar. Mehr dazu: Mit Kind zurück in Arbeit.
- Die Stelle ist schon besetzt oder gar nicht mehr ausgeschrieben.
Dann gilt: Sag es früh, und zwar schriftlich. Schreib deiner Ansprechperson ins Online-Postfach. Nenne den Grund und häng einen Nachweis an, wenn du einen hast. Lass den Vorschlag nicht einfach liegen.
So bewirbst du dich: Schritt für Schritt
- Schnell sein. Bewirb dich in den nächsten Tagen. Steht im Brief eine Frist, halte sie ein.
- So bewerben, wie es im Brief steht. Per E-Mail, über das Portal oder per Telefon. Ruf an, wenn eine Nummer dabei ist. Das wirkt.
- Kurz und passend schreiben. Ein paar Sätze reichen. Ein Muster steht gleich unten.
- Nachweis sichern. Mach einen Screenshot der gesendeten E-Mail oder der Bestätigung im Portal. Bei einem Anruf: Datum, Uhrzeit und Namen aufschreiben.
- In die Liste eintragen. So hast du alles beisammen. Wie das geht: Bewerbungen nachweisen.
- Rückmeldung ans Jobcenter. Füll den Antwortbogen aus und schick ihn zurück. Mehr dazu weiter unten.
Muster: Dein kurzes Anschreiben
Für viele Stellen reicht ein kurzes Anschreiben. Kreuz an, was bei dir stimmt. Dann steht unten dein Text. Kopier ihn in deine E-Mail oder ins Portal.
Musst du im Anschreiben schreiben, dass die Stelle vom Jobcenter kommt? Nein. Das ist deine Bewerbung. Steht im Brief aber eine Kennnummer oder eine Bitte dazu, nimm sie mit auf.
Rückmeldung ans Jobcenter
Das Jobcenter will wissen, wie es gelaufen ist. Dafür ist der Antwortbogen da. Trag ein:
- wann und wie du dich beworben hast,
- ob du eine Antwort bekommen hast,
- und was dabei herauskam: Einladung, Absage oder noch offen.
Schick den Bogen zurück, so wie es im Brief steht. Ins Online-Postfach geht oft am schnellsten. Ist eine Frist angegeben, halte sie ein.
Aus meiner Praxis
Viele bewerben sich und vergessen dann den Antwortbogen. Für das Jobcenter sieht es dann so aus, als wäre nichts passiert. Mein Rat: Bogen gleich nach der Bewerbung ausfüllen und abschicken. Absagen trägst du später nach.
Häufige Fragen
Der Vorschlag ist von einer Zeitarbeitsfirma. Muss ich mich bewerben?
In der Regel ja. Zeitarbeit gilt als zumutbar, auch wenn du das noch nie gemacht hast. Gibt es einen konkreten Grund, warum die Stelle für dich nicht passt? Dann schreib ihn deinem Jobcenter früh und schriftlich.
Die Stelle ist schon besetzt. Was jetzt?
Dann trag das in den Antwortbogen ein. Am besten mit Datum und Namen der Person, mit der du gesprochen hast. Hast du eine E-Mail dazu, heb sie auf.
Der Betrieb meldet sich nicht. Muss ich nachhaken?
Das ist kein Muss, aber oft eine gute Idee. Ruf nach einer Woche kurz an und frag nach dem Stand. Das zeigt Interesse. Trag es in deine Liste ein.
Zählt die Bewerbung für meine Eigenbemühungen?
Frag dein Jobcenter, wie es bei dir gezählt wird. Was du nachweisen musst, steht in deinem Kooperationsplan oder in einer schriftlichen Verpflichtung. Mehr dazu: Bewerbungen nachweisen.
Wer zahlt die Fahrt zum Vorstellungsgespräch?
Das Jobcenter kann die Kosten übernehmen. Frag aber vorher, nicht hinterher. Steht im Vorschlag eine Rechtsfolgenbelehrung, soll darin auch stehen, wie das Jobcenter Bewerbungs- und Fahrtkosten erstattet. Mehr dazu: Bewerbungskosten.
Kann ich gegen den Vorschlag Widerspruch einlegen?
Steht eine Rechtsfolgenbelehrung dabei, ist der Vorschlag ein Bescheid. Dagegen kannst du Widerspruch einlegen. Dafür hast du einen Monat Zeit. Wie es geht, steht am Ende des Bescheids. Aber: Ein Widerspruch hält die Pflicht erst einmal nicht an. Ist die Stelle zumutbar, bewirb dich also trotzdem. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide. Hilfe bekommst du bei Erwerbslosenberatungen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.
Ich habe eine Kürzung bekommen. Was jetzt?
Lies den Bescheid genau, auch die Frist für einen Widerspruch. Dafür hast du einen Monat Zeit. Ein Widerspruch hält die Kürzung erst einmal nicht an. Hol dir deshalb schnell Hilfe, zum Beispiel bei einer Erwerbslosenberatung, einem Sozialverband oder einem Fachanwalt für Sozialrecht. Ich bin Coach, kein Anwalt, und prüfe keine Bescheide.
