Vom Gutschein zum ersten Termin
So läuft es fast überall. Die Reihenfolge ist wichtig.
- Gutschein lesen. Was draufsteht, erkläre ich gleich. Stimmt etwas nicht, frag sofort bei deinem Jobcenter nach.
- Coach aussuchen. Du wählst selbst. Der Anbieter muss für dieses Coaching zugelassen sein.
- Erstes Gespräch. Ihr lernt euch kennen und schaut, ob es passt. Bei mir kostet das nichts.
- Gutschein ausfüllen lassen. Passt es, füllt der Anbieter den Gutschein aus.
- Original zum Jobcenter. Das Original muss vor dem Start bei deinem Jobcenter sein. Vorlegen muss es der Anbieter. Sprecht ab, wie es dorthin kommt.
- Auf die Zusage warten. Dein Jobcenter prüft und schickt dir eine schriftliche Entscheidung. Steht dort eine Zusage, geht es los.
Nicht zu früh anfangen. Ohne schriftliche Zusage ist nicht sicher, dass das Jobcenter zahlt.
Was auf deinem Gutschein steht
Nimm dir zwei Minuten und lies den Gutschein genau. Darauf kommt es an:
| Angabe | Was sie heißt | Darauf achtest du |
|---|---|---|
| Ziel | Wofür das Coaching ist. Zum Beispiel „Heranführung an den Arbeitsmarkt“. Jeder Gutschein hat genau ein Ziel. | Passt das Ziel zu dem, was du brauchst? |
| Einzel oder Gruppe | Ob du allein mit dem Coach arbeitest oder in einer Gruppe. | Willst du ein Einzelcoaching, muss dort „Einzel“ stehen. Ein Gutschein für die Gruppe gilt nicht für ein Einzelcoaching. |
| Umfang | Wie viele Stunden das Coaching hat und wie lange es dauert. | Plan die Termine danach. |
| Gültig bis | Bis zu diesem Tag muss das Coaching beginnen. | Fang früh an. Die Zusage vom Jobcenter braucht auch Zeit. |
| Region | In welchem Gebiet du einen Anbieter wählen kannst. | Frag im Zweifel nach, ob ein Online-Coaching passt. |
Oben auf dem Gutschein steht oft ein Kürzel. Für ein Bewerbungscoaching brauchst du einen AVGS-MAT.
MAT, MPAV, MAG – was heißt das?
MAT heißt Maßnahme bei einem Träger. Das ist zum Beispiel ein Coaching wie meins.
MPAV heißt private Arbeitsvermittlung. Ein Vermittler sucht mit dir eine Stelle. Er bekommt sein Geld erst, wenn du über ihn eine Arbeit gefunden hast und dort schon sechs Wochen arbeitest.
MAG heißt Maßnahme bei einem Arbeitgeber. Du probierst eine Arbeit in einem Betrieb aus. Geplant ist, dass es diesen Gutschein ab 2027 nicht mehr gibt.
Den Coach suchst du selbst aus
Mit dem Gutschein entscheidest du, wo du das Coaching machst. Dein Jobcenter darf dir keinen bestimmten Anbieter empfehlen. Es darf den Gutschein auch nicht auf einen Anbieter festlegen.
Wichtig ist nur: Der Anbieter und sein Coaching müssen zugelassen sein. Angebote findest du in der Suche „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur für Arbeit. Oder du fragst den Anbieter direkt.
Diese Fragen helfen dir beim ersten Gespräch:
- Wer coacht mich? Immer dieselbe Person oder wechselnd?
- Wie läuft es? Online oder vor Ort, und wie oft pro Woche?
- Was machen wir konkret? Lebenslauf, Anschreiben, Stellensuche, Vorstellungsgespräch?
- Passt es menschlich? Du arbeitest Wochen mit dieser Person. Das soll sich gut anfühlen.
Bei mir läuft das Coaching über einen zertifizierten Träger. Um den Gutschein kümmere ich mich mit dir zusammen. Du musst nichts allein herausfinden.
Aus meiner Praxis
Viele schicken mir zuerst ein Foto von ihrem Gutschein. Dann sehe ich gleich, ob er zu meinem Coaching passt. Und ich sage dir, was als Nächstes kommt. So sparst du dir Wege und Wartezeit.
Original abgeben und Zusage abwarten
Nach dem ersten Gespräch füllt der Anbieter den Gutschein aus. Dann muss das Original zu deinem Jobcenter. Und zwar vor dem ersten Coaching-Termin.
- Foto machen. Fotografier den ausgefüllten Gutschein, bevor er weggeht.
- Abgabe klären. Vorlegen muss den Gutschein der Anbieter. Sprecht ab, wie er zum Jobcenter kommt.
- Beleg sichern. Gibst du ihn persönlich ab, lass dir den Eingang bestätigen. Schickst du ihn per Post, schreib dir das Datum auf.
Dein Jobcenter prüft dann, ob das Coaching zum Gutschein passt. Danach bekommst du eine schriftliche Entscheidung. Steht dort eine Zusage, kann es losgehen.
Das Jobcenter sagt Nein zu diesem Coaching? Dann bekommst du einen Bescheid. Dein Gutschein bleibt aber gültig, bis er abläuft. Du kannst ihn bei einem anderen Anbieter einlösen.
Wie lange gilt der Gutschein?
Das legt deine Ansprechperson im Jobcenter fest. Das Datum steht auf dem Gutschein. Bis dahin muss das Coaching beginnen.
Der Gutschein endet auch, wenn die Voraussetzungen wegfallen. Zum Beispiel, wenn du kein Grundsicherungsgeld mehr brauchst, weil du eine Arbeit gefunden hast.
Läuft er bald ab? Sprich früh mit deinem Jobcenter. Ist er abgelaufen, und das Coaching hat noch nicht begonnen? Dann kann das Jobcenter einen neuen ausstellen. Es entscheidet dann neu.
Fahrtkosten und Kinderbetreuung
Hast du durch das Coaching eigene Kosten? Zum Beispiel für Fahrten oder für die Betreuung deiner Kinder? Dann kann das Jobcenter diese Kosten übernehmen, wenn sie nötig und angemessen sind. Dafür gibt es einen eigenen Bogen. Sprich das am besten gleich an, wenn du den Gutschein abgibst.
Beim Online-Coaching fallen meist keine Fahrten an. Du brauchst nur ein Handy oder einen Laptop mit Internet.
Deine Nachricht an den Coach
Kreuz an, was du dir wünschst. Dann steht unten eine fertige Nachricht. Kopier sie und schick sie an den Coach, den du dir ausgesucht hast.
Checkliste: Gutschein einlösen
Hak ab, was erledigt ist. Die Liste bleibt in deinem Browser gespeichert. Du kannst sie auch drucken.
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Lieber auf Papier? Die Checkliste als PDF kannst du ausdrucken und neben den Gutschein legen.
Häufige Fragen
Wo kann ich den Gutschein einlösen?
Bei einem zugelassenen Anbieter mit einem zugelassenen Coaching. Welchen, entscheidest du selbst. Angebote findest du in der Suche „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur. Achte auf die Region auf deinem Gutschein.
Kann ich den Gutschein verlängern lassen?
Das entscheidet dein Jobcenter. Es legt auch die Frist fest. Sprich deshalb früh mit ihm, wenn die Zeit knapp wird. Ist der Gutschein abgelaufen, und das Coaching hat noch nicht begonnen? Dann kann das Jobcenter einen neuen ausstellen. Es entscheidet dann neu.
Auf meinem Gutschein steht „Gruppe“. Geht trotzdem ein Einzelcoaching?
Nein. Einzel oder Gruppe steht fest auf dem Gutschein. Frag dein Jobcenter, ob es dir einen neuen für ein Einzelcoaching ausstellt. Gute Gründe dafür stehen im Ratgeber Einzelcoaching statt Gruppe.
Kostet mich das Coaching etwas?
Nein. Mit der schriftlichen Zusage bezahlt das Jobcenter dein Coaching. Du bekommst keine Rechnung. Fahrt- oder Betreuungskosten beantragst du extra.
Was erfährt mein Jobcenter vom Coaching?
Dein Jobcenter erfährt, dass du teilnimmst, wie es läuft und ob du eine Arbeit gefunden hast. Am Ende bekommt es einen kurzen Bericht. Private Dinge, die dafür nicht nötig sind, gebe ich nicht weiter.
Ich habe den Gutschein von der Agentur für Arbeit. Ist das anders?
Der Ablauf ist sehr ähnlich: Coach wählen, Gutschein ausfüllen lassen, vor dem Start abgeben, Zusage abwarten. Ist etwas unklar, frag bei deiner Agentur nach.
